Prüfungsablauf

Eine berufsschulische Abschlussprüfung gibt es nicht, Ihr Abschlusszeugnis weist die „Bildungsgangnoten“ als Mittelwert der 6 Halbjahresnoten auf.

Als Auszubildende_r im Tischlerhandwerk müssen Sie nach ca. 1 ½ Ausbildungsjahren die Zwischenprüfung sowie am Ende der Ausbildung die Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer bzw. Innung ablegen.
Beide Prüfungen beinhalten einen theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in der Berufsschule, der praktische in überbetrieblichen Werkstätten abgenommen (nähere Informationen zur Prüfungsordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tischlausbv_2006/gesamt.pdf)

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung, die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden jedoch nicht auf die Gesellenprüfung angerechnet.

Zur Prüfung müssen Sie sich nach Aufforderung durch die Kammer bzw. Innung in Absprache mit Ihrem Ausbildungsbetrieb selbst anmelden. Vordrucke erhalten Sie von der Kammer/Innung bzw. über Ihren Ausbildungsbetrieb.