Prüfungsablauf

Eine berufsschulische Abschlussprüfung gibt es nicht, Ihr Abschlusszeugnis weist die „Bildungsgangnoten“ als Mittelwert der sechs Halbjahresnoten auf.

Als FMKU-Auszubildende_r müssen Sie nach ca. 1 ½ Ausbildungsjahren die Zwischenprüfung sowie am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfungbei der Handelskammer ablegen. Beide Prüfungen beinhalten einen theoretischen und praktischen Teil (nähere Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung:  http://www.fmku.de/media/ausbildung/FMKU_VO_2011_inkl_ARP.pdf

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden jedoch nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet.

 Zur Prüfung müssen Sie sich nach Aufforderung durch die Handelskammer in Absprache mit Ihrem Ausbildungsbetrieb selbst anmelden. Vordrucke erhalten Sie von der Kammer bzw. über Ihren Ausbildungsbetrieb.