Abschlüsse und Qualifikationen

    • Die Ausbildung an der Fachschule endet mit dem Abschluss zum/r staatlich geprüften Holztechniker/in und bietet damit die Möglichkeit zur Rückkehr in den erlernten Beruf mit leitender Tätigkeit.
    • Mit dem bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Absolventinn/en die allgemeine Fachhochschulreife, die sie zum Besuch bundesdeutscher Fachhochschulen berechtigt.
    • Der Abschluss berechtigt außerdem zum Studium fachnaher Studiengänge an bundesdeutschen Universitäten. Einzelheiten dazu regeln die jeweiligen Hochschulen unterschiedlich. Eine Möglichkeit ist das Studium zum Gewerbelehramt an der TUHH in Hamburg.
    • Der Unterricht an der Fachschule vermittelt die Inhalte für die Ausbildereignungsprüfung (Meisterprüfung Teil IV), die Grundbegriffe der Refa-Grundscheine A und B sowie die Voraussetzungen für die eigene spätere Betriebsführung. Auf Wunsch können die entsprechenden Prüfungen während der Ausbildung  zusätzlich absolviert werden.
    • Die Handwerkskammer erkennt die fachbezogenen Inhalte (Teil II + III) ür die Meisterprüfung als absolviert an.
    • Grundsätzlich steht damit der Selbständigkeit und der Eröffnung eines eigenen Betriebes nichts mehr im Wege.